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Der Verein

Aus § 1 der Vereinssatzung:

„Der Akademische Seglerverein Greifswald zu Lübeck e. V. [...] [pflegt den Segelsport] mit dem Ziel, die Mitglieder zu Seeseglern heranzubilden und das Segeln unter der akademischen Jugend, insbesondere Lübecks, unter Heranziehung möglichst weiter Kreise der Studentenschaft und unter Verbindung mit ausländischen Seglergruppen, zu fördern.“

Der Akademische Seglerverein Greifswald zu Lübeck e. V. entstand 1908 in Greifswald und wurde 1968 in Lübeck wiedergegründet. Seit bald hundert Jahren ist es Ziel und Zweck des ASV, Studenten das Segeln zu ermöglichen. Das Vereinsleben ist von den Aktivitäten der Lübecker Studenten geprägt. Der ASV ist jedoch kein rein akademischer Verein und keine Studentenverbindung. Jedermann kann Mitglied werden, und selbstverständlich können auch die Nichtstudenten unter den Mitgliedern die Vereinsschiffe nutzen und an allen Vereinsaktivitäten teilnehmen.

Die Beiträge und Spenden der älteren Mitglieder und die großzügige Förderung durch unsere Sponsoren machen es möglich, den Jahresbeitrag für Studenten und andere aktive Mitglieder gering zu halten.

Der ASV Lübeck ist Mitglied im externer LinkDeutschen Segler-Verband (DSV) und im Verband der Akademischen Seglervereine (VASV).

Struktur

Monatsversammlung
Jeden Monat während der Vorlesungszeit treffen sich die aktiven Mitglieder zur Monatsversammlung, um über aktuelle Angelegenheiten aus dem Vereinsbetrieb zu beraten und zu beschließen.
Schifferrat
Jeweils im Anschluss an die Monatsversammlung wird im Kreise der Patentinhaber über Ausrüstungsfragen, den Segelbetrieb und die Erteilung neuer Patente beraten.
Vorstand
Der Vorstand wird von der Jahreshauptversammlung gewählt. Er führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Die aktuelle Zusammensetzung ist unter Ansprechpartner aufgeführt.
Jahreshauptversammlung
Die Jahreshauptversammlung behandelt gegen Ende eines jeden Jahres Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, nimmt die Berichte des Vorstands und der Kassenprüfer entgegen und wählt den Vorstand neu. Auf der Jahreshauptversammlung sind alle anwesenden Mitglieder stimmberechtigt.
Jahresschifferrat
Alljährlich am Abend vor der Jahreshauptversammlung werden auf dem Jahresschifferrat Fragen zu Schiffen, Ausrüstung und vereinsinternen Schiffsführungsberechtigungen (Patenten) erörtert. Bei der Beschlussfassung abstimmen dürfen hier alle anwesenden Mitglieder, die im Besitz eines Patents sind.